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   BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06   

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https://dejure.org/2006,1178
BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06 (https://dejure.org/2006,1178)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - V ZB 2/06 (https://dejure.org/2006,1178)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - V ZB 2/06 (https://dejure.org/2006,1178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 268, 1150; ZVG §§ 30 Abs. 1, 83 Nr. 6
    Ablösungsrecht eines nachrangigen Grundpfandrechtsgläubigers auch, wenn Grundpfandrecht erst nach Anordnung der Zwangsversteigerung entstand

  • Wolters Kluwer

    Bestand des Ablösungsrechts nach § 268 BGB für den Gläubiger eines Grundpfandrechts, wenn das Grundpfandrecht erst nach Anordnung der Zwangsversteigerung entsteht; Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösungsrecht für Grundpfandrecht nach Zwangsversteigerung; Einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 268; ; ZVG § 30 Abs. 1; ; ZVG § 83 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 268; ZVG § 30 Abs. 1 § 83 Nr. 6
    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Befriedigung des betreibenden Gläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablösungsnachweis im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 165
  • MDR 2007, 426
  • DNotZ 2007, 37
  • WM 2006, 2316
  • Rpfleger 2007, 93
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06
    (1) Dies ergibt sich unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 51, 150, 156; KTS 1988, 564) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901 f.; Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138) nicht nur das materielle Vermögensrecht, sondern auch das zugehörige Verfahren beeinflusst.
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Schuldners und der Beteiligten zu 4 kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde regelmäßig nicht als Parteien gegenüber stehen (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06
    (1) Dies ergibt sich unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 51, 150, 156; KTS 1988, 564) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901 f.; Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138) nicht nur das materielle Vermögensrecht, sondern auch das zugehörige Verfahren beeinflusst.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Der Umschreibung des Titels bedarf es hierzu nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, WM 2006, 2316, 2317 zur Beschwerdeberechtigung des Einzelrechtsnachfolgers).

    c) Die Umschreibung der Klausel und ihre Zustellung sind nur dann nicht erforderlich, wenn der Rechtsnachfolger des Gläubigers die Einstellung des Verfahrens bewilligt (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, WM 2006, 2316, 2317) oder den Vollstreckungsantrag zurücknimmt, weil dies keine Maßnahme gegen den Schuldner bedeutet.

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12

    Ablösung durch Dritten im Zwangsversteigerungsverfahren: Rechtsverfolgungskosten

    Entgegen einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung (MünchKomm-BGB/Eickmann, 6. Aufl., § 1150 Rn. 29; Storz/Kiderlen, Die Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 11. Aufl., B 7.3.3.; Storz, ZIP 1980, 159, 160) umfasst der Ablösungsbetrag auch die von dem Gläubiger verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (Hock/Klein/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 5. Aufl., Rn. 500; offengelassen in Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 168).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    Das Vollstreckungsgericht muss bei der Anwendung des Verfahrensrechts zwar darauf bedacht sein, unverhältnismäßige und durch das wirtschaftliche Interesse des Gläubigers nicht gerechtfertigte Eingriffe in das Grundeigentum des Schuldners sowie in Rechte Dritter zu vermeiden (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, WM 2006, 2316, 2318).
  • BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Nachweis der Befriedigung des

    Der Senat hat für eine Ablösung nach § 268 BGB entschieden, dass der Ablösende auf die Auskünfte des Gläubigers zur Höhe der bei ihm entstandenen Kosten grundsätzlich vertrauen darf (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 168).

    Das wäre denkbar, wenn bei früherer Bekanntgabe an die Beteiligten nach § 9 ZVG eine Ablösung der Grundschulden der Beteiligten zu 3 durch die Schuldner, durch die Beteiligte zu 2 oder einen anderen Beteiligten in Betracht gekommen wäre (zu einem solchen Fall: Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Ein Grundpfandgläubiger ist berechtigt, den betreibenden Gläubiger bis unmittelbar vor der Zuschlagsentscheidung abzulösen (vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 15 Rdn. 20.18; Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 889 Rdn. 11.582; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 75 Rdn. 16; Storz, ZIP 1980, 159, 160), und zwar auch aus einem nach der Beschlagnahme bestellten Recht (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rdn. 18).

    Die Beteiligte zu 2 konnte die Einstellung des Verfahrens bewilligen, weil mit der abgelösten Grundschuld auch die Rechtsstellung des abgelösten Gläubigers in dem Zwangsversteigerungsverfahrens auf sie übergegangen ist (§§ 401, 412 BGB; vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 15 Anm. 20.22); einer Umschreibung der Vollstreckungsklausel bedurfte es nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 167 Rdn. 23).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Für die Anmeldung nach § 9 Nr. 2 ZVG reicht die bloße Willensbekundung des Erklärenden, dass er eine Berücksichtigung seines - näher zu bezeichnenden - Rechts in dem Zwangsversteigerungsverfahren wünscht (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung bei Eingang mehrerer Zahlungen:

    Die nicht nachgewiesene Ablösungsberechtigung wäre zwar von Amts wegen aufzuklären, wenn eine einstweilige Einstellung trotz behaupteter Zahlung zurückgewiesen und ein Zuschlag erteilt werden soll (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei

    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.

    cc) Während das Landgericht bei der Beantwortung der ersten Frage mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006, a.a.O.), lässt sich dies bezüglich der zweiten Frage nicht feststellen.

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    Das Vollstreckungsgericht muss bei der Anwendung des Verfahrensrechts zwar darauf bedacht sein, unverhältnismäßige und durch das wirtschaftliche Interesse des Gläubigers nicht gerechtfertigte Eingriffe in das Grundeigentum des Schuldners sowie in Rechte Dritter zu vermeiden (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, WM 2006, 2316, 2318).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12

    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der

    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 20 A 1861/05

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids über eine öffentlich rechtliche Forderung

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